Die RhönEnergie Fulda behält sich vor, Beiträge zu entfernen, die unangemessene sprachliche Ausdrucksformen wie Beleidigungen, Beschimpfungen und persönliche Angriffe sowie kommerzielle Werbung, anstößige, diskriminierende, illegale, gegen Teilnahmebedingungen verstoßende oder urheberrechtsverletzende Inhalte – auch in Form von Links – und Inhalte ohne jeden Bezug zum Thema enthalten.
Während der Dauer der Zusammenarbeit verpflichten sich Projektträger und Projektinitiator alles zu unterlassen, was dem Interesse der RhönEnergie Fulda schaden könnte.
Die RhönEnergie Fulda behält sich das Recht vor, die gesamte Spendenaktion oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden, insbesondere, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Spendenaktion aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet ist.
Jegliche Schadensersatzverpflichtungen der RhönEnergie Fulda und deren Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Spendenaktion, insbesondere der Durchführung der Spendenabstimmung, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten - in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt - oder soweit die RhönEnergie Fulda nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zwingend haftet.
Unter wesentlichen Vertragspflichten werden hier die Verpflichtungen verstanden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut.
Vertragstypische, vorhersehbare Schäden sind solche, die der Vertragspartner bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die ihm bekannt waren oder die er hätte erkennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen.
Die Erstellung der Bewerbungs- und Teilnahmeunterlagen (Texte, Bilder, Fotos) erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Projektträger. Der Projektträger trägt allein dafür Sorge, dass seine Bewerbungs- und Teilnahmeunterlagen die vorgenannten Regelungen und die geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen wird die RhönEnergie Fulda zurückweisen.
Jeder Projektträger stellt die RhönEnergie Fulda – mit seiner Bewerbung und Teilnahme an der Spendenaktion – von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus den Angaben oder Beschreibungen (Texten) des Projektträgers herleiten. Der Projektträger stellt die RhönEnergie Fulda zudem von den Kosten einer damit verbundenen Rechtsverteidigung frei.
Verstößt ein von einem Projektträger eingereichtes Foto oder Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Projektträger die RhönEnergie Fulda auch diesbezüglich von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei.
Die RhönEnergie Fulda kann ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden, soweit sie nicht eine zwingende Haftung nach dieser Ziff. VI trifft. RhönEnergie Fulda übernimmt ebenfalls keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Bewerbungen.
Die RhönEnergie Fulda und ihre Partner beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes. Durch die Teilnahme an der Spendenaktion „Herzensprojekte.jetzt“ erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass die RhönEnergie Fulda die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion verarbeiten, insb. speichern, und mit der Durchführung beauftragten Partnern zugänglich machen darf. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten. Weitere Informationen finden Sie hier https://spenden.re-fd.de/datenschutz/
Die Spendenaktion „Herzensprojekte.jetzt“ unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Nutzungs- und Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungs- und Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
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