Teilnahmebedingungen

I. Allgemeines

1. Veranstalter

Veranstalter der Spendenaktion „Herzensprojekte.jetzt“ ist die RhönEnergie Fulda GmbH, Löherstraße 52, 36037 Fulda (nachfolgend „RhönEnergie Fulda“ genannt).

2. Warum engagiert sich die RhönEnergie Fulda?

Lebensqualität entsteht dort, wo sich die Menschen gemeinsam engagieren, gemeinsam Projekte auf den Weg bringen, von denen alle profitieren. Ein aktives Vereinsleben spielt dabei eine zentrale Rolle. Deswegen unterstützt die RhönEnergie Fulda-Gruppe als regionaler Versorger seit jeher und mit viel Erfolg die heimischen Vereine. Als Ausdruck unserer sozialen Verantwortung möchte die RhönEnergie Fulda in diesem Jahr ihr Engagement auf eine breitere Basis stellen. Nicht die Zahl der Unterstützer ist ausschlaggebend: Denn viele förderungswürdige Projekte sind kleine Vereine, die – oft unbemerkt – im Stillen und ohne viel Aufhebens ihre Arbeit tun.

Deswegen wollen wir allen Initiativen die Möglichkeit geben, Spenden schon ab dem ersten Euro einzuwerben!

3. Spendensumme

Mehrmals im Jahr stellt die RhönEnergie Fulda eine ausgewählte Spendensumme zur Verfügung, die im Rahmen verschiedener Aktionen auf teilnehmende Projekte verteilt wird. Die Höhe des Betrags wird regelmäßig auf der Plattform "Herzensprojekte.jetzt" veröffentlicht. Die RhönEnergie Fulda wird zusätzlich im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit, zum Beispiel über Newsletter, Anzeigen und Online-Banner auf die Aktion(en), den Aktionszeitraum und entsprechende „Teilnahmebedingungen“ hinweisen.

4. Begrifflichkeiten / Definitionen

4.1 Projektträger

Hiermit sind gemeinnützige Vereine, Organisationen und Einrichtungen gemeint, die die Kriterien von Ziffer II.2 erfüllen und sich um finanzielle Förderung gem. diesen Teilnahmebedingungen bewerben.

4.2 Projektinitiator

Dieser ist der Ersteller eines Projektes auf der Plattform und Ansprechpartner für etwaige Rückfragen. Der Projektinitiator ist vom Projektträger bevollmächtigt und handelt in seinem Namen. Der Projektinitiator muss volljährig sein.

4.3 Projekt

Das dargestellte Vorhaben des Projektträgers, unter Darlegung der geplanten Tätigkeiten mit Anfangs- und Endtermin, dem Zeitrahmen sowie der Kosten und Ressourcen (Spendenziel) unter Darstellung des konkreten Vorhabens.

4.4 Projektlaufzeit

Benennt das Datum, bis zu dem eine Teilnahme einzelner Projekte an der Verteilung von Spenden auf der Spendenplattform möglich ist. Dieser Zeitpunkt wird auch als Projektende oder Laufzeitende bezeichnet und vom Projektinitiator festgelegt. Die Teilnahme einzelner Projekte an der Verteilung von Spenden auf der Spendenplattform ist auf eine Projektlaufzeit von 12 Monaten begrenzt. Nach Ablauf dieses Zeitpunktes können keine Spenden, Spendengutscheine oder Spendencodes diesem Projekt zufließen. Die RhönEnergie Fulda behält sich vor, die Projektlaufzeit in Abstimmung mit dem Projektinitiator zu verlängern.

4.5 Nutzer/Teilnehmer

Nutzer sind alle Personen, welche die Internetseiten unserer Plattform www.spenden.re-fd.de aufrufen. Nutzungsbedingungen für Nutzer, die sich auf der Plattform registrieren finden Sie hier.

4.6 Account

Ein Account ist das Nutzerkonto des Teilnehmers.

4.7 Spender

Nutzer dieser Plattform, die einen oder mehrere Projektträger mit ihrer Spende finanziell unterstützen wollen.

4.8 Selber spenden (Privatspende)

Unwiderrufliche freiwillige finanzielle Unterstützung an einen oder mehrere Projektträger ohne Anspruch auf eine Gegenleistung. Die Spende an den jeweils gewählten Projektträger wird unter Auswahl und Einschaltung des Zahlungsdienstleisters Klarna Sofortüberweisung über ein Treuhandkonto bei Haus des Stiftens gGmbH abgewickelt. Die von Spendern getätigten Spenden werden den von den Spendern selbst bestimmten Projektträgern nach dem das Projekt vollständig finanziert wurde oder nach Ablauf der Projektlaufzeit von Haus des Stiftens gGmbH überwiesen. In der Spendenstatistik des Projektträgers auf der Website www.spenden.re-fd.de werden alle generierten Spenden des Projektträgers dargestellt – unabhängig davon, ob die Spenden an den Projektträger bereits ausgezahlt wurden oder nicht.

4.9 Spendencode oder Spendengutschein

Werden von der RhönEnergie Fulda zu verschiedenen Anlässen an die Öffentlichkeit ausgegeben. Der individuelle Spendencode kann sowohl elektronisch als auch über einen Spendengutschein verteilt werden. Jedem Spendengutschein/Spendencode ist ein individueller Betrag zugeordnet. Sofern dieser 5,00 Euro übersteigt, kann der Betrag auf mehrere Projektträger nach beliebigem Ermessen verteilt werden. Währung des Spendengutscheins/Spendencodes ist das Herz. 1 Herz = 1 Euro. Ebenso hat jeder Spendengutschein/Spendencode eine festgelegte Gültigkeitsdauer. Nach Ablauf dieser kann der Spendengutschein/Spendencode nicht mehr eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

4.10 Zuwendung

Hierunter fallen alle Gelder, die über Spendengutscheine/Spendencodes der RhönEnergie Fulda nach dem Motto „Wir spenden – Sie entscheiden für wen“ auf die Projektträger verteilt werden. Diese Zuwendungen erhalten die Projektträger analog zu den Privatspenden sobald das Projekt vollständig finanziert ist oder nach Ende der Projektlaufzeit über die Haus des Stiftens gGmbH.

4.11 Spendenbescheinigung Projektträger

Bescheinigung, die vom Projektträger nach amtlichem Muster an Haus des Stiftens gGmbH ausgestellt wird.

4.12 Spendenbescheinigung für den Spender

Die Spender bekommen eine Spendenbescheinigung als elektronisch unterschriebenes PDF per E-Mail. In der Regel erfolgt der Versand monatlich an die vom Spender angegebene E-Mail-Adresse. Die Spendenbescheinigung wird durch Haus des Stiftens gGmbH ausgestellt.

4.13 Netzgebiet

Das Netzgebiet umfasst den Zuständigkeitsbereich der Netzbetreiber OsthessenNetz GmbH und RhönEnergie Osthessen GmbH, der unter Ziffer II.2 näher beschrieben wird.

4.14 Spendenaktionen

Die RhönEnergie Fulda führt im Laufe des Jahres immer mal wieder besondere Spendenaktionen durch. Dazu zählt zum Beispiel die Aktion „Wir verdoppeln Ihre Spende“. Auf solche Aktionen wird die RhönEnergie Fulda auf ihrer Internetseite www.re-fd.de/engagement, der Internetseite des Portals „Herzensprojekte.jetzt“ (www.spenden.re-fd.de ) sowie ihrem Newsletter, über Anzeigen und Online-Banner hinweisen. Für Spendenaktionen gelten besondere Bedingungen.

4.15 Co-Funding

Unter Co-Funding verstehen wir die zur Verfügungstellung von zusätzlichen Spendenmitteln der RhönEnergie Fulda. Beispiel: Im Rahmen der Aktion „Wir verdoppeln Ihre Spende“ wird ein zusätzlicher Spendentopf, der nur für diese Aktion vorgesehen ist, bereitgestellt. Diese Summe wird – sofern diese die Bedingungen erfüllt und durch Privatspenden unterstützt wird - als Co-Funding bezeichnet. Für solche Aktionen gelten gesonderte Bedingungen.

4.16 Finanzierungsbedarf

Beschreibt den vom Projektträger für das beschriebene Projekt benötigten Bedarf an finanzieller Unterstützung. Ist der Finanzierungsbedarf durch die Zuwendung von Prvatspenden, Verdopplungsaktionen oder Spendengutscheinen/Spendencodes erreicht, ist das Projekt voll finanziert und kann nicht mehr unterstützt werden. Näheres regelt die Projektbeschreibung, für die der Projektträger allein verantwortlich ist.

II. Bewerbung und Teilnahme

1. Worauf beziehen sich die Teilnahmebedingungen

Die Teilnahmebedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Auslobung dargestellten Beschreibungen und Regelungen. Bei einer Bewerbung erklärt sich der Projektträger mit den Regeln und Teilnahmebedingungen in vollem Umfang einverstanden.

2. Wer kann teilnehmen?

Alle eingetragenen Organisationen (Projektträger), insb. Vereine (e. V.) und Stiftungen, mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit
  • die im Netzgebiet der OsthessenNetz GmbH und der RhönEnergie Osthessen GmbH ansässig sind und deren Projekt im Netzgebiet der OsthessenNetz GmbH und der RhönEnergie Osthessen GmbH umgesetzt wird. Folgende Postleitzahlen sind zugelassen: 35315, 36037, 36039, 36041, 36043, 36093, 36100, 36103, 36110, 36115, 36119, 36124, 36129, 36132, 36137, 36142, 36145, 36148, 36151, 36154, 36157, 36160, 36163, 36166, 36167, 36169, 36284, 36304, 36341, 36364, 36367, 36381, 36391, 36396, 36399, 36460, 36469, 63628, 97773, 97778, 97785, 97786, 97791, 97799
  • die über einen aktuellen Nachweis der Gemeinnützigkeit ihres zuständigen Finanzamtes verfügen.
  • eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen dürfen
  • die die Spenden ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke im Bereich Umwelt, Bildung oder Soziales einsetzen.
  • Der Projektträger benennt einen volljährigen Ansprechpartner, der für den Projektträger zuständig und verantwortlich ist. Der Ansprechpartner (Projektinitiator) versichert, in jeder Hinsicht bevollmächtigt zu sein, für den Projektträger zu handeln und Entscheidungen zu treffen.

3. Wer kann nicht teilnehmen?

  • Politische Parteien und parteinahe Organisationen, Gewerkschaften, Amts- oder Mandatsträger, Bewerber um ein öffentliches Amt.
  • Projekte, Vereine oder Interessengemeinschaften (z. B. Bürgerinitiativen), bei denen eine politische oder gewerkschaftliche Motivation ganz oder teilweise nicht ausgeschlossen werden kann oder die dazu bestimmt oder geeignet sind, die berechtigten Interessen der RhönEnergie Fulda-Gruppe oder von Dritten nachteilig zu beeinflussen.
  • Projekte oder Einrichtungen, die gegen die guten Sitten verstoßen, die einen extremen politischen Hintergrund haben sowie Anfragen, die von politisch extremen oder fremdenfeindlichen Gruppen eingereicht werden.
  • Vereine, bei deren Tätigkeiten Gewaltverherrlichung im Vordergrund steht.
  • Kirchengemeinden, religiöse Bewegungen und ähnliche Einrichtungen, soweit die Glaubensverkündung im Mittelpunkt steht.
  • Charity-Clubs, soweit es sich nicht um Aktivitäten mit ökologischen, sozialen oder bildungsfördernden Bezügen handelt.
  • Organisationen, deren Projekt ausschließlich der Unterstützung einer Einzelperson dient.
  • Die Teilnahme über Dritte, wie z. B. Gewinnspielagenturen, ist nicht gestattet.

4. Welche Projekte können teilnehmen?

  • Die Projektträger dürfen auf der Spendenplattform nur konkrete Projekte veröffentlichen, die innerhalb von 18 Monaten nach Einreichung starten oder sich bereits in der Umsetzung befinden.
  • Die Teilnahme einzelner Projekte an der Verteilung von Spenden auf der Spendenplattform ist auf eine Projektlaufzeit von 12 Monaten begrenzt. Dieser Zeitpunkt wird auch als spätestes Projektende oder Laufzeitende bezeichnet. Im Einvernehmen mit dem Projektträger kann die RhönEnergie Fulda die Laufzeit verlängern. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung (Freigabe durch die RhönEnergie Fulda) des Projektes auf der Spendenplattform www.spenden.re-fd.de.
  • Die Veröffentlichung kann nur berücksichtigt werden, wenn alle Teilnahmebedingungen erfüllt sind. Projekte, die ab 2017 bereits von der RhönEnergie Fulda durch Spenden oder Sponsoring unterstützt wurden, können nicht teilnehmen (keine Doppelförderung).
  • Es können ausschließlich Projekte, die im unter Ziffer II.2 aufgelisteten Netzgebiet umgesetzt werden, veröffentlicht werden. Jeder Projektträger kann nur ein Projekt für die Laufzeit von maximal 12 Monaten auf der Plattform einstellen. Die Projektlaufzeit wird individuell vom Projektträger festgelegt, wobei diese die Dauer von 12 Monaten nicht überschreiten darf.
  • Die RhönEnergie Fulda weist ausdrücklich darauf hin, dass die konkrete rechtliche und steuerrechtliche Ausgestaltung von Projekten allein dem Projektträger obliegt und dieser für die Aufklärung der Unterstützer über das rechtliche Verhältnis zwischen Unterstützer und Projektträger allein verantwortlich ist.

5. Bewerbungsverfahren

Der Bewerbungszeitraum beginnt am 10.11.2021.

Die Bewerbung der Projektträger erfolgt ausschließlich online über die kooperierende Webseite www.foerderprogramme.org unseres Partners Haus des Stiftens gGmbH, wo sich der Projektträger registrieren und mit einem Projekt zur Teilnahme an der Spendenaktion „Herzensprojekte“ bewerben kann. Jeder Projektträger darf lediglich einmal von einem Projektinitiator registriert werden und sich mit einem Projekt in den genannten Themenbereichen (siehe Ziffer II.2) für die Spendenaktion „Herzensprojekte.jetzt“ bewerben. Jeder Projektträger kann nur mit einem Projekt gleichzeitig teilnehmen. Die Gemeinnützigkeit ist mit Vorlage eines aktuellen Dokuments (z.B. Freistellungsbescheid) des Finanzamts nachzuweisen.

Mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen bestätigt der Projektträger, dass die eingereichten Unterlagen, Texte, Bilder und Fotos keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte verletzt werden. Der Projektträger verpflichtet sich, nur Texte, Bilder und Fotos einzustellen, an denen er die Rechte besitzt oder sicherstellt, dass keine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt. Ein Verstoß gegen Rechte Dritter liegt zum Beispiel vor, wenn Texte, Bilder oder Fotos Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden.

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter https://spenden.re-fd.de/projekt-einreichen/

Der Projektinitiator registriert den Projektträger auf der Website www.foerderprogramme.org der Organisation Haus des Stiftens gGmbH und legt ein Projektträgerprofil an. Haus des Stiftens gGmbH prüft den Gemeinnützigkeitsstatus und die gemachten Angaben des Projektträgers. Ist das Profil vollständig, schaltet Haus des Stiftens den Projektträger frei. Der Projektträger wird über die Freischaltung per Mail informiert. Alle freigeschalteten Projektträger finden unter dem Menüpunkt „Förderprogramme“ die Aktion „Herzensprojekte.jetzt“ und können durch einen Klick auf die grüne Schaltfläche „Teilnehmen“ und durch die Bestätigung der Datenschutz- sowie Teilnahmebedingungen der RhönEnergie Fulda an der Aktion teilnehmen. Mit Klick auf die blaue Schaltfläche „Anmelden und Projekt erstellen“ erfolgt die automatische Weiterleitung zum Projektträgerprofil auf der Website www.spenden.re-fd.de.

Auf der Website www.spenden.re-fd.de wird unter dem Menüpunkt „Projekt erstellen“ gemäß der Schritt-für-Schritt-Anleitung https://spenden.re-fd.de/projekt-einreichen/ das Projekt erstellt. Bei der Projektbeschreibung können maximal 25 Bilder hochgeladen werden. Die Bilder sind auf eine Dateigröße von 8 MB beschränkt und müssen mindestens eine Auflösung von 480 x 315 Pixel aufweisen. Die zulässigen Dateiformate sind JPG und PNG. Die RhönEnergie Fulda behält sich das Recht vor, darüber zu entscheiden, ob das übermittelte Bildmaterial den Anforderungen dieser Bestimmungen entspricht. Nicht erlaubt sind Inhalte, die in tatsächlicher Hinsicht unrichtig, sittenwidrig, anstößig oder unanständig sind, gegen geltendes Recht oder diese Teilnahmebedingungen verstoßen oder anderweitig als störend empfunden werden. Die RhönEnergie Fulda darf jederzeit, ohne vorherige Ankündigung und nach ausschließlich eigenem Ermessen Bilder entfernen, die diese Bestimmungen verletzen und/oder den zum Hochladen von Inhalten erforderlichen Zugang sperren. Die Sperrung hat zur Konsequenz, dass der Projektträger von der Teilnahme ausgeschlossen wird. Selbiges gilt analog auch für Texte und Beschreibungen, die der Projektträger auf der Plattform einstellt.

Nachdem der Projektinitiator die Angaben zum Projekt vollständig ausgefüllt und abgesendet hat, erhält er eine automatisch versendete E-Mail mit einem Registrierungslink an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Der Projektinitiator muss durch Klicken auf diesen Link bestätigen, dass er die Registrierung veranlasst hat. Erst nach diesem Vorgang werden die eingereichten Unterlagen des Projekts durch die RhönEnergie Fulda geprüft. Die automatisch versendete E-Mail stellt daher insbesondere keine Bestätigung dar, dass das Projekt des Projektträgers die vorgenannte Prüfung bestanden hat. Bei der Beurteilung und Entscheidung ist die RhönEnergie Fulda frei. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an der Spendenaktion der RhönEnergie Fulda besteht nicht. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung der Unterlagen durch die RhönEnergie Fulda erhält der Projektinitiator erneut eine E-Mail, die ihm die Teilnahme des Projektträgers an der Spendenaktion der RhönEnergie Fulda bestätigt. Die Projektbeschreibung kann nach der Teilnahmebestätigung durch die RhönEnergie Fulda vom Projektinitiator nicht mehr verändert werden.

6. Kosten

Die Teilnahme selbst an der Spendenaktion ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist jeder Teilnehmer vollständig selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen, Kosten etc. erfolgt nicht.

7. Nutzung von überlassenen Unterlagen und Bildern

Der teilnehmende Projektträger stimmt zu, dass die überlassenen Unterlagen, Texte und Bilder im Rahmen der Spendenaktion „Herzensprojekte.jetzt“ zur Veröffentlichung der Inhalte und Nennung und Bezeichnung der Teilnehmer auch in der begleitenden Presse- und Medienarbeit durch die RhönEnergie Fulda genutzt (insbesondere gespeichert, verarbeitet und veröffentlicht) werden dürfen. Dieses Einverständnis schließt Fotos der Teilnehmer und die Nutzung dieser Bilder durch die RhönEnergie Fulda ein.

Mit der Teilnahme des Projektträgers an der Spendenaktion der RhönEnergie Fulda werden die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte der im Rahmen der Bewerbung eingereichten Beschreibungen (Texte), Bilder und Fotos an die RhönEnergie Fulda GmbH und die mit ihr verbundenen Unternehmen (nachfolgend „Nutzungsberechtigte“) übertragen. Außerdem wird den Nutzungsberechtigten das uneingeschränkte Recht eingeräumt, die zur Verfügung gestellten Beschreibungen (Texte), Bilder und Fotos unter entsprechender Namensnennung des Teilnehmers im Rahmen dieser und zukünftiger Spendenaktionen zu vervielfältigen und zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung durch die Nutzungsberechtigten kann insbesondere in folgender Form und in folgenden Medien erfolgen:
  • Printwerbung (Zeitschriften, Zeitungen, Prospekten, Flyer, Katalogen, Broschüren)
  • Online-Werbung (der Internetauftritt, das Intranet)
  • Online Magazine und Content Hubs sowie Apps und auf den Unternehmenswebseiten
  • Event-Marketing (Veranstaltungen, Stadtfeste, Messen, Schulungen, Tagungen, Ausstellungen)
  • Public-Relations: Pressemitteilungen, Advertorials, Anzeigen, Geschäftsberichte, Nachhaltigkeitsberichte, Imagebroschüren
  • Corporate Publications
  • Social-Media: Social-Media-Präsenzen der Nutzungsberechtigten auf eigenen und Drittplattformen (z.B. Facebook, Twitter, Instagram, Youtube)
Der Projektinitiator wird der RhönEnergie Fulda auf Anforderung nachweisen, dass der Projektträger Inhaber der Rechte an den eingereichten Beschreibungen (Texten), Bildern und Fotos ist. Der Projektträger ist zudem damit einverstanden, dass Fotos im Rahmen von aktionsbezogenen Veranstaltungen und einer gegebenenfalls stattfindenden Spendenübergabe hergestellt werden und diese Fotos durch die RhönEnergie Fulda im vorbezeichneten Rahmen genutzt werden.

8. Privatspenden

Privatspenden können in einer Höhe von mindestens 1,00 Euro gespendet werden. Jede Person kann eine Spende pro Projekt tätigen. Sämtliche Privatspenden werden durch Haus des Stiftens gGmbH nach dem das Projekt vollständig finanziert wurde oder am Ende der Projektlaufzeit an den jeweiligen Projektträger auf das von ihm benannte Konto ausgezahlt. Dies gilt auch, wenn der geplante Finanzierungsbedarf am Ende der Projektlaufzeit nicht erreicht wurde.

Spendern steht die auf der Website www.spenden.re-fd.de im Rahmen des jeweiligen Projekts näher beschriebene Zahlungsmethode Klarna Sofortüberweisung hinsichtlich der Spendenabwicklung zur Verfügung.

Hinsichtlich der Zahlungsmethode für die Spendenabwicklung gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen des Zahlungsanbieters Klarna. Eventuell anfallende Transaktionsgebühren übernimmt die RhönEnergie Fulda.

Besondere Hinweise und Erläuterungen:

Die RhönEnergie Fulda weist darauf hin, dass es sich bei Spenden über die Spendenplattform „Herzensprojekte.jetzt" um Spenden handelt, die von der Haus des Stiftens gGmbH treuhänderisch verwahrt werden. Haus des Stiftens gGmbH stellt für jede getätigte Privatspende eine Spendenbescheinigung zur Sicherstellung der steuerlichen Anerkennung für den Spender aus.

Spenden sollen nach der Zielsetzung dieser Plattform allein in der Absicht und dem rechtsgeschäftlichen Willen erfolgen, dem Projektträger einen Förderbeitrag (Spende) zu seinem Projekt zuzuwenden. Die Ermöglichung eines Leistungsaustausches ist hingegen nicht beabsichtigt.

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie eine Privatspende getätigt wird, finden Sie unter https://spenden.re-fd.de/anleitung-privatspenden/

9. Spendengutscheine/Vergabe von Spendencodes

Die RhönEnergie Fulda setzt Spendengutscheine mit unterschiedlichen Werten und individuellen Gültigkeiten (Laufzeiten) zu verschiedenen Anlässen ein. Die Währung der Spendengutscheine/Spendencodes sind Herzen. 1 Herz = 1 Euro. Die Empfänger solcher Spendengutscheine/Spendencodes, z.B. Kunden der RhönEnergie Fulda, dürfen somit entscheiden, welche Projekte mit welchen Beträgen aus dem Spendentopf gefördert werden. Kunden können Spendengutscheine/Spendencodes bei der RhönEnergie Fulda im Beratungsgespräch, bei Terminen, Veranstaltungen oder zu anderen Anlässen erhalten. Die RhönEnergie Fulda behält sich darüber hinaus vor, die Spendencodes/Spendengutscheine auch bei besonders gekennzeichneten Aktionen auszugeben. Die Spendengutscheine werden in unterschiedlichen Höhen ausgegeben, die vor Ausgabe durch die RhönEnergie Fulda festgelegt werden. Auch die Gültigkeit wird durch die RhönEnergie Fulda individuell festgelegt und auf dem Spendengutschein aufgeführt. Ein Anspruch auf Ausgabe von Spendengutscheinen/Spendencodes kann nicht geltend gemacht werden.

10. Einlösung von Spendengutscheinen/Spendencodes im Internet

Von der RhönEnergie Fulda ausgegebene Spendengutscheine/Spendencodes können nach Belieben über die Internetseite www.spenden.re-fd.de an die teilnehmenden Projektträger verteilt werden - sofern das insgesamt von der RhönEnergie Fulda zur Verfügung gestellte Spendenbudget zum Zeitpunkt der Spendengutschein/Spendencode-Einlösung noch nicht ausgeschöpft oder die Gültigkeitsdauer des Spendengutscheins/Spendencodes nicht überschritten ist. Dafür muss der Spendengutschein/Spendencode in der dafür vorgesehenen Schaltfläche auf der Startseite oder der Projektseite von www.spenden.re-fd.de eingegeben werden. Eine Verteilung des Spendengutschein-/Spendencodebetrages auf mehrere Projekte ist zulässig. Der Mindestbetrag pro Projekt entspricht im Regelfall 5,00 Euro. Spendengutscheine/Spendencodes mit einem geringeren Wert können nicht auf mehrere Projekte verteilt werden. Wenn das zur Verfügung gestellte Spendenbudget vor Ende der Spendenaktion ausgeschöpft ist, kann kein Guthaben mehr verteilt werden. Die RhönEnergie Fulda behält sich vor, das Spendenbudget während des Aktionszeitraumes ggf. zu erhöhen.

11. Benachrichtigung und Spendenauszahlung

Die an der Spendenaktion teilnehmenden Projektträger werden ausschließlich per E-Mail über die Höhe der Spende informiert.

Die Auszahlung der generierten Spenden erfolgt nach dem ein Projekt vollständig finanziert wurde oder nach Ablauf der Projektlaufzeit, durch die Haus des Stiftens gGmbH an den Projektträger. Die Überweisung erfolgt ausschließlich auf das vom Projektträger auf www.foerderprogramme.org angegebene Konto.

Projektträger, die nach Ablauf der Projektlaufzeit ihren Finanzierungsbedarf nicht erreicht haben, erhalten alle bis dahin gesammelten Spenden.

Bei Nichtzustandekommen des vom Projektträger im Rahmen der Spendenaktion dargestellten Projekts oder falls die Spende nicht für das im Rahmen dieser Spendenaktion dargestellte Projekt genutzt wird, ist der Projektträger verpflichtet, die Haus des Stiftens gGmbH hierüber zu informieren. Die RhönEnergie Fulda behält sich in diesem Fall vor, die Spende zurückzufordern. Die Rückforderung der Spende gegenüber dem Projektträger erfolgt durch die Haus des Stiftens gGmbH nach vorheriger Abstimmung mit RhönEnergie Fulda.

Der Projektträger hat nach Erhalt der Spende eine Spendenquittung auszustellen. Diese ist an die Haus des Stiftens gGmbH zu übersenden.

12. Co-Funding-Aktion

Die RhönEnergie Fulda kann zusätzlich einen Fördertopf in von ihr festgelegter Höhe zur Verfügung stellen. Aus diesem Fördertopf werden Spenden der Nutzer nach einem von RhönEnergie Fulda festgelegten Verfahren vervielfacht (bspw. verdoppelt). Pro Spender wird pro Projekt eine Spende vervielfacht. Jede weitere Spende des gleichen Spenders für das gleiche Projekt wird ohne Vervielfachung dem ausgewählten Projekt zugerechnet. Eingelöste Herzen (Spendengutscheine/Spendencodes) minimieren das Volumen des Fördertopfes nicht, werden aber nicht vervielfacht. RhönEnergie Fulda kann die Vervielfachung privater Spenden durch die im Fördertopf befindlichen Mittel zeitlich begrenzen. In jedem Fall endet die Vervielfachung, wenn der Fördertopf aufgebraucht ist.

III. Kommentierung

Die RhönEnergie Fulda behält sich vor, Beiträge zu entfernen, die unangemessene sprachliche Ausdrucksformen wie Beleidigungen, Beschimpfungen und persönliche Angriffe sowie kommerzielle Werbung, anstößige, diskriminierende, illegale, gegen Teilnahmebedingungen verstoßende oder urheberrechtsverletzende Inhalte – auch in Form von Links – und Inhalte ohne jeden Bezug zum Thema enthalten.

IV. Wohlverhalten

Während der Dauer der Zusammenarbeit verpflichten sich Projektträger und Projektinitiator alles zu unterlassen, was dem Interesse der RhönEnergie Fulda schaden könnte.

V. Aussetzung der Spendenaktion

Die RhönEnergie Fulda behält sich das Recht vor, die gesamte Spendenaktion oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden, insbesondere, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Spendenaktion aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet ist.

VI. Haftungsbeschränkungen und Haftungsfreistellungen

Jegliche Schadensersatzverpflichtungen der RhönEnergie Fulda und deren Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Spendenaktion, insbesondere der Durchführung der Spendenabstimmung, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten - in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt - oder soweit die RhönEnergie Fulda nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zwingend haftet.

Unter wesentlichen Vertragspflichten werden hier die Verpflichtungen verstanden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut.

Vertragstypische, vorhersehbare Schäden sind solche, die der Vertragspartner bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die ihm bekannt waren oder die er hätte erkennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen.

Die Erstellung der Bewerbungs- und Teilnahmeunterlagen (Texte, Bilder, Fotos) erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Projektträger. Der Projektträger trägt allein dafür Sorge, dass seine Bewerbungs- und Teilnahmeunterlagen die vorgenannten Regelungen und die geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen wird die RhönEnergie Fulda zurückweisen.

Jeder Projektträger stellt die RhönEnergie Fulda – mit seiner Bewerbung und Teilnahme an der Spendenaktion – von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus den Angaben oder Beschreibungen (Texten) des Projektträgers herleiten. Der Projektträger stellt die RhönEnergie Fulda zudem von den Kosten einer damit verbundenen Rechtsverteidigung frei.

Verstößt ein von einem Projektträger eingereichtes Foto oder Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Projektträger die RhönEnergie Fulda auch diesbezüglich von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei.

Die RhönEnergie Fulda kann ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden, soweit sie nicht eine zwingende Haftung nach dieser Ziff. VI trifft. RhönEnergie Fulda übernimmt ebenfalls keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Bewerbungen.

VII. Datenschutz

Die RhönEnergie Fulda und ihre Partner beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes. Durch die Teilnahme an der Spendenaktion „Herzensprojekte.jetzt“ erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass die RhönEnergie Fulda die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion verarbeiten, insb. speichern, und mit der Durchführung beauftragten Partnern zugänglich machen darf. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten. Weitere Informationen finden Sie hier https://spenden.re-fd.de/datenschutz/

VIII. Sonstiges

Die Spendenaktion „Herzensprojekte.jetzt“ unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Nutzungs- und Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungs- und Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.